Bayerische Regelung zum Outdoor- Sport

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Caro

Re: Bayerische Regelung zum Outdoor- Sport

Beitrag von Caro » 19. Apr 2020, 09:25

Hallo Leute,
mein Freund hat heute beim LRA Neu-Ulm angefragt wie das ist mit Bergtouren. Lt. Katastrophenschutz wird nur dringend davon abgeraten, ist somit nicht verboten. Jedoch wandern gehen kann man auch im näheren Umkreis und kann damit als unnötige Fahrt betrachtet werden. Wassersport wie segeln hingegen ist klar erlaubt. Das LRA hat uns bestätigt, dass eine Bestrafung reine Willkür des Beamten ist. Somit ab sofort Surbrett auf das Autodach spannen, am Alpsee wird der Wassersport natürlich mit Wanderschuhe und Steigeisen betrieben :D .
Kleiner Tipp, wenn jemand Allergiker ist, ab 1400 m höhe gibt es keine Pollen, in den Bergen ist eine Erholung gewährleistet ;) .
Liebe Grüße
Caro



webmeister
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Re: Bayerische Regelung zum Outdoor- Sport

Beitrag von webmeister » 19. Apr 2020, 09:35

Caro hat geschrieben: ↑
19. Apr 2020, 09:25
Jedoch wandern gehen kann man auch im näheren Umkreis und kann damit als unnötige Fahrt betrachtet werden.
Das hat doch eigentlich Lampis Artikel vom Anfang schon schön beantwortet: "Nach derzeitiger Rechtslage gibt es keine Beschränkungen, wie weit Sie sich von Ihrer Wohnung entfernen dürfen." Und ehrlich gesagt, bevor ich hier im Umkreis der Stadt irgendwo hin geh, wo selbst an sonst ruhigen Orten jetzt hunderte Menschen rumlaufen, da fahr ich doch lieber was weiter und hab meine Ruhe ;)

seysi
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Re: Bayerische Regelung zum Outdoor- Sport

Beitrag von seysi » 23. Apr 2020, 20:34

Servus Miteinander

Auch ich habe heute mal telefoniert, da ich immer nur ein "man sollte nicht" oder das tolle Wort -"eigentlich" nicht- gehört oder gelesen habe.
Erster Anruf war beim Neu-Ulmer Landratsamt (Coronahotline) und die Frage: Darf ich von Neu-Ulm ins Allgäu zum Sporteln fahren?
Als Antwort bekam ich von der netten Dame einen Text vorgelesen, dass man nicht SOLLTE.
Nachdem ich sagte, dass ich mit dem "sollte" einfach nix anfangen kann, gab sie mir die Telefonnummer von der Coronahotline der bayrischen Staatsregierung (089122220).
Gleiche Frage, nur die Antwort war eindeutig: "Nein, da nicht verhältnismäßig."
Da ich immer noch keine Ruhe hatte rief ich jetzt noch bei der Polizei in Sonthofen an.
Ich fragte, was wäre, wenn ich Neu-Ulmer auf dem Hintersteiner Parkplatz kontrolliert würde.
Habe auch damit argumentiert, dass ich etwas Höhentraining bräuchte falls im Sommer doch eine Hochtour zustande käme.
Wolle auch noch fragen, was denn das im Falle einer Bestrafung kosten würde.
Da kam ich aber schon gar nicht mehr dazu.
Ich sollte ihn jetzt mal reden lassen (ließ ich ja dann auch).
Antwort: "Wir wollen euch hier nicht. Bleiben sie zu Hause. Ihr habt ja die Donau, da ist es ja auch schön."
Das wars dann auch schon mit dem Gespräch.
Ob und wie bestraft wird, weiß ich jetzt also immer noch nicht.
Okok, ich war ja gestern schon auf dem besagten Parkplatz (der Junge musste einfach wenigstens einmal an die frische Höhen-Luft) und jemand sagte, dass die Polizei bis zum Gibelhaus gefahren ist.
Ich bleib jetzt glaub wirklich mehr im näheren Umkreis (ja, ich weiß, dass das vielleicht, eventuell und eigentlich vernünftig ist).
Hab keinen Bock auf ein teures Knöllchen.
Auch, wenn ich das mit einem Rechtsbeistand vielleicht dann doch nicht bezahlen müsste.

Herzlichen Schwabengruß

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Frank Steiner
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Re: Bayerische Regelung zum Outdoor- Sport

Beitrag von Frank Steiner » 24. Apr 2020, 14:13

seysi hat geschrieben: ↑
23. Apr 2020, 20:34
Coronahotline der bayrischen Staatsregierung (089122220).
Gleiche Frage, nur die Antwort war eindeutig: "Nein, da nicht verhältnismäßig."
Und das ist, mal wieder, Unfug. Man braucht sich einfach nur an den Gesetzestext der Verordnung zu halten, Paragraph 6. Das gibt's nicht von wegen verhaeltnismaessig, oder wie weit man fahren darf. Wenn der Sport Bergsport ist, muss man natuerlich in die Berge fahren, da gibt es keinerlei Einschraenkung. Die ganzen "sollte" sind einfach nur Empfehlungen zur Vermeidung von Unfaellen, die Rettungskette und Krankenhaeuser belasten wuerden.

Und mal ganz abgesehen davon, dass Herr Soeder persoenlich "Ausfluege" abgesegnet hat, ist voellig egal, was z.B. Innenminister Herrmann zu "verhaeltnismaessig" sagt. Das ist dann seine Meinung und Interpretation. Der Text der Verordnung ist eindeutig und sieht keine Beschraenkung fuer das Fahren in die Berge vor.
Ansonsten haette man dort etwas reinschreiben muessen wie "Sport im nahen Umfeld der Wohnung" oder "Sport an Staetten, die mit dem Auto in maximal 30 Minuten erreichbar sind" o.ae. Aber das gibt's nicht. Und es gibt bis dato auch keine ergaenzenden Verordnung oder Handlungsanordnungen zu dieser Ausgangsbeschraenkung in Par. 6, die irgendwelche Handlungsanweisungen oder Interpretationen festlegen (so wie es oft zu Gesetzen in Form ergaenzender und genauer interpretierender Verordnungen der Fall ist).

Wer auf einem vollen Parkplatz steht, einen viel begangenen Weg entlanglaeuft oder sich am Gipfel oder der geschlossenen nicht ausreichend fernhalten kann, mag deshlab belangt werden. Aber wenn ich 2 Stunden irgendwo hinfahre, alleine auf dem Parkplatz stehe und einsam herumwandere (wie ich das 2x in den letzten Wochen getan habe), kann mir die Polizei tatsaechlich gar nichts. Wer was anderes behauptet, hat die Verordnung nicht richtig gelesen.

Klar ist aber auch: es wird gerne, auch von offiziellen Stellen behauptet, was man angeblich nicht darf oder soll. Damit nicht am Wochenende wie sonst alle Muenchner in die Berge fahren (wo sie dann an vielen Stellen dicht geballt landen wuerden, was mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Verstoss gegen das Abstandsgebot resultieren wuerde).
Ab mit den Kindern in die Berge: http://www.familiesteiner.de/wandern

webmeister
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Re: Bayerische Regelung zum Outdoor- Sport

Beitrag von webmeister » 24. Apr 2020, 19:56

seysi hat geschrieben: ↑
23. Apr 2020, 20:34
Antwort: "Wir wollen euch hier nicht."
Dass die Leute immer so freundlich sein müssen... Ich hoffe, ihnen ist bewusst, dass man sich auch in guten Zeiten noch an ihre Aussagen und Handlungen erinnern wird. Mach ich eben mehr Urlaub in Schweden, deren Umgang hat mich durchaus beeindruckt (ich war da zufälligerweise auf der Rückreise von Norwegen als das ganze Chaos begann).

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kebne
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Re: Bayerische Regelung zum Outdoor- Sport

Beitrag von kebne » 24. Apr 2020, 21:36

ob der schwedische Weg der Richtige war? Ich hab da meine Zweifel

siehe auch https://www.zeit.de/politik/ausland/20 ... en-pflege

Liebe Grüße und bleibt gesund

kebne
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Re: Bayerische Regelung zum Outdoor- Sport

Beitrag von webmeister » 25. Apr 2020, 06:24

kebne hat geschrieben: ↑
24. Apr 2020, 21:36
ob der schwedische Weg der Richtige war? Ich hab da meine Zweifel

siehe auch https://www.zeit.de/politik/ausland/20 ... en-pflege
Alles richtig gemacht hat wohl niemand, aber selbst dein Artikel sagt "Die Zahl der Menschen, die auf der Intensivstation behandelt werden müssen, ist seit Mitte März konstant geblieben.", also kann es auch nicht so falsch gewesen sein. Und wenn sie es mit ihrem Weg geschafft haben, dass die Wirtschaft weit weniger einbricht und all die anderen negativen Folgen eines landesweiten Lockdowns ausbleiben oder abgemildert werden, dann könnten wir am Ende feststellen, dass sie insgesamt weit besser durch diese Krise gekommen sind.

Aber unabhängig davon was sie im weiteren Verlauf getan haben, beeindruckt war ich gerade am Anfang wie ruhig und besonnen sie damit umgegangen sind (als viele andere panikartig Grenzen geschlossen, den Flugverkehr eingestellt und Leute festgesetzt haben etc.) und offizielle Aussagen wie diese hier veröffentlicht haben: "In Sweden, most measures within communicable disease control are taken without coercion. We know from experience that a well-informed and motivated person understands and follows given recommendations, and personal responsibility is better than coercive measures." Von so einer Einstellung könnten wir uns auch noch eine Scheibe abschneiden.

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Re: Bayerische Regelung zum Outdoor- Sport

Beitrag von Lampi » 27. Apr 2020, 06:52

webmeister hat geschrieben: ↑
25. Apr 2020, 06:24
"In Sweden, most measures within communicable disease control are taken without coercion." Von so einer Einstellung könnten wir uns auch noch eine Scheibe abschneiden.
Davor müsste sich die deutsche (und eu-weite) Bevölkerung erst einmal eine Scheibe von der schwedischen Bevölkerung abschneiden, was solidarisches Handeln betrifft. So sind z.B. auch "kreative Bilanzierung" und Steuervermeidung in Schweden so gut wie kein Thema.

Es wäre auch hilfreich, sich von der Bevölkerungsdichte Schwedens eine Scheibe abzuschneiden, die unter 10% der deutschen liegt.
https://www.laenderdaten.info/laenderve ... untry2=DEU
Geht nicht, sagt Ihr? Geht nicht gibt's nicht! Es gibt sogar zwei Möglichkeiten: Entweder wir erschießen jetzt 74 000 000 Deutsche oder wir versuchen es nochmal mit Unternehmen Barbarossa. :evil: und wenn das nicht klappt, überleben ohnehin unter 10% .
Was ich sagen wollte: Es gibt Lösungen, die sind schlimmer als das Problem.

https://www.laenderdaten.info/lebensqualitaet.php
Exklusiv Klettern mit Stuttgarts kleinster Sektion, kein Lärm, kein Anstehen, familiäres Umfeld: https://www.facebook.com/pg/CannstattClimbers/events/

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Liebe Grüße von Lamл[tm] - Nur echt mit dem Pi

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Re: Bayerische Regelung zum Outdoor- Sport

Beitrag von webmeister » 27. Apr 2020, 19:58

Lampi hat geschrieben: ↑
27. Apr 2020, 06:52
webmeister hat geschrieben: ↑
25. Apr 2020, 06:24
"In Sweden, most measures within communicable disease control are taken without coercion." Von so einer Einstellung könnten wir uns auch noch eine Scheibe abschneiden.
Davor müsste sich die deutsche (und eu-weite) Bevölkerung erst einmal eine Scheibe von der schwedischen Bevölkerung abschneiden, was solidarisches Handeln betrifft. So sind z.B. auch "kreative Bilanzierung" und Steuervermeidung in Schweden so gut wie kein Thema.
So war das durchaus gemeint :)
Lampi hat geschrieben: ↑
27. Apr 2020, 06:52
Es wäre auch hilfreich, sich von der Bevölkerungsdichte Schwedens eine Scheibe abzuschneiden, die unter 10% der deutschen liegt.
Der Vergleich hinkt dafür ein wenig, denn Schweden ist einfach in großen Teilen gar nicht besiedelt. Im Großraum Stockholm (in dem immerhin ~20% der Gesamtbevölkerung lebt) ist die Bevölkerungsdichte vergleichbar mit unseren deutschen Metropolregionen.

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Re: Bayerische Regelung zum Outdoor- Sport

Beitrag von webmeister » 5. Mai 2020, 16:35

Nachdem es der DHV schon vor einiger Zeit getan hatte, äußert sich nun auch der DAV wieder :)

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