seysi hat geschrieben: ↑23. Apr 2020, 20:34
Coronahotline der bayrischen Staatsregierung (089122220).
Gleiche Frage, nur die Antwort war eindeutig: "Nein, da nicht verhältnismäßig."
Und das ist, mal wieder, Unfug. Man braucht sich einfach nur an den Gesetzestext der Verordnung zu halten, Paragraph 6. Das gibt's nicht von wegen verhaeltnismaessig, oder wie weit man fahren darf. Wenn der Sport Bergsport ist, muss man natuerlich in die Berge fahren, da gibt es keinerlei Einschraenkung. Die ganzen "sollte" sind einfach nur Empfehlungen zur Vermeidung von Unfaellen, die Rettungskette und Krankenhaeuser belasten wuerden.
Und mal ganz abgesehen davon, dass Herr Soeder persoenlich "Ausfluege" abgesegnet hat, ist voellig egal, was z.B. Innenminister Herrmann zu "verhaeltnismaessig" sagt. Das ist dann seine Meinung und Interpretation. Der Text der Verordnung ist eindeutig und sieht keine Beschraenkung fuer das Fahren in die Berge vor.
Ansonsten haette man dort etwas reinschreiben muessen wie "Sport im nahen Umfeld der Wohnung" oder "Sport an Staetten, die mit dem Auto in maximal 30 Minuten erreichbar sind" o.ae. Aber das gibt's nicht. Und es gibt bis dato auch keine ergaenzenden Verordnung oder Handlungsanordnungen zu dieser Ausgangsbeschraenkung in Par. 6, die irgendwelche Handlungsanweisungen oder Interpretationen festlegen (so wie es oft zu Gesetzen in Form ergaenzender und genauer interpretierender Verordnungen der Fall ist).
Wer auf einem vollen Parkplatz steht, einen viel begangenen Weg entlanglaeuft oder sich am Gipfel oder der geschlossenen nicht ausreichend fernhalten kann, mag deshlab belangt werden. Aber wenn ich 2 Stunden irgendwo hinfahre, alleine auf dem Parkplatz stehe und einsam herumwandere (wie ich das 2x in den letzten Wochen getan habe), kann mir die Polizei tatsaechlich gar nichts. Wer was anderes behauptet, hat die Verordnung nicht richtig gelesen.
Klar ist aber auch: es wird gerne, auch von offiziellen Stellen behauptet, was man angeblich nicht darf oder soll. Damit nicht am Wochenende wie sonst alle Muenchner in die Berge fahren (wo sie dann an vielen Stellen dicht geballt landen wuerden, was mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Verstoss gegen das Abstandsgebot resultieren wuerde).