UPDATE !! Versicherungsschutz beim DAV - der erste Beitrag ist nicht mehr aktuell
Verfasst: 21. Nov 2020, 20:37
Hallo miteinander,
Der erste Beitrag bist nicht mehr aktuell !!
Das Auswärtige Amt sagt klar folgendes.
Zitat " Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde " Zitat ende
Auf der Seite der Versicherung steht folgendes speziell für DAV Mitglieder:
Wichtige Ausschlüsse bei Pandemie/ Corona/ Reisewarnung
Wichtig Punkt 2 was die oben genannten Ausnahmen ! betrifft
1. Ausschluss Reisewarnung:
Der Ausschluss wegen der Reisewarnung gilt, solange das deutsche Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Daran ändert auch die Tatsache nichts, falls einzelne Länder aus deren Sicht bereits vorher ihre Grenzen öffnen. Es ist das Risiko jedes Einzelnen zu entscheiden, ob und wohin er ins Ausland verreist. Bitte erkundigen Sie sich vor der Buchung und Reise ausreichend gut auf den üblichen Seiten des Auswärtigen Amtes und des RKI.
Wenn Sie im Ausland sind, und dort beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS nicht, solange eine Reisewarnung für dieses Land besteht.
2. Ausschluss Pandemie/Corona:
Wenn Sie im Ausland, für das keine Reisewarnung besteht, beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS gemäß den Bedingungen. Grundsätzlich gilt der Ausschluss wegen Pandemien: siehe AVB ASS Allgemeiner Teil Ziffer 3.6.. Aus Kulanz verzichtet die Würzburger-Versicherung auf den Ausschluss wg. Corona.
3. Im Übrigen gelten alle Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im Versicherungsvertrag und in den AVB festgelegt sind und werden vom Versicherer im Schadensfall auch überprüft.
4. Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend stets den RSF oder die DAV-AKV. Für den RSF besteht ebenfalls ein Ausschluss bei Reisewarnungen. Aus Kulanz wird die Würzburger-Versicherung auch beim RSF und Expeditionsschutz auf den Ausschluss wg Corona verzichten (siehe AVB RSF und ExpS Allgemeiner Teil Ziffer 6.1. bzw. 5.1.). In der AKV für die DAVler ist kein Ausschluss wg Corona: vgl Ziffer 5 f.
5. Bitte informieren Sie sich auch über die Regelungen, die in Ihrem Ziel-Land gelten (u.a. wg Corona, Lockdown, Terror) und auch die Regeln, die für den Fall Ihrer Wieder-Einreise gelten (zB wg Corona-Test oder vorsorglicher Quarantäne-Pflicht).
Nachzulesen hier :
https://bernhard-assekuranz.com/dav/
Der erste Beitrag bist nicht mehr aktuell !!
Das Auswärtige Amt sagt klar folgendes.
Zitat " Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Österreich ist von COVID-19 stark betroffen, die Infektionszahlen bewegen sich auf hohem Niveau. Die Inzidenzen in allen Bundesländern überstiegen zuletzt 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Österreich (mit Ausnahme der Exklaven Jungholz und Kleinwalsertal) als Risikogebiet eingestuft wurde " Zitat ende
Auf der Seite der Versicherung steht folgendes speziell für DAV Mitglieder:
Wichtige Ausschlüsse bei Pandemie/ Corona/ Reisewarnung
Wichtig Punkt 2 was die oben genannten Ausnahmen ! betrifft
1. Ausschluss Reisewarnung:
Der Ausschluss wegen der Reisewarnung gilt, solange das deutsche Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Daran ändert auch die Tatsache nichts, falls einzelne Länder aus deren Sicht bereits vorher ihre Grenzen öffnen. Es ist das Risiko jedes Einzelnen zu entscheiden, ob und wohin er ins Ausland verreist. Bitte erkundigen Sie sich vor der Buchung und Reise ausreichend gut auf den üblichen Seiten des Auswärtigen Amtes und des RKI.
Wenn Sie im Ausland sind, und dort beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS nicht, solange eine Reisewarnung für dieses Land besteht.
2. Ausschluss Pandemie/Corona:
Wenn Sie im Ausland, für das keine Reisewarnung besteht, beim Alpinsport einen Unfall haben oder in Bergnot geraten, dann deckt das der ASS gemäß den Bedingungen. Grundsätzlich gilt der Ausschluss wegen Pandemien: siehe AVB ASS Allgemeiner Teil Ziffer 3.6.. Aus Kulanz verzichtet die Würzburger-Versicherung auf den Ausschluss wg. Corona.
3. Im Übrigen gelten alle Bestimmungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse so wie sie im Versicherungsvertrag und in den AVB festgelegt sind und werden vom Versicherer im Schadensfall auch überprüft.
4. Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir ergänzend stets den RSF oder die DAV-AKV. Für den RSF besteht ebenfalls ein Ausschluss bei Reisewarnungen. Aus Kulanz wird die Würzburger-Versicherung auch beim RSF und Expeditionsschutz auf den Ausschluss wg Corona verzichten (siehe AVB RSF und ExpS Allgemeiner Teil Ziffer 6.1. bzw. 5.1.). In der AKV für die DAVler ist kein Ausschluss wg Corona: vgl Ziffer 5 f.
5. Bitte informieren Sie sich auch über die Regelungen, die in Ihrem Ziel-Land gelten (u.a. wg Corona, Lockdown, Terror) und auch die Regeln, die für den Fall Ihrer Wieder-Einreise gelten (zB wg Corona-Test oder vorsorglicher Quarantäne-Pflicht).
Nachzulesen hier :
https://bernhard-assekuranz.com/dav/