Seite 1 von 2

Schadensersatz für Kuh-Angriff (Pinnisalm)

Verfasst: 25. Feb 2019, 20:39
von kormoran
https://www.sueddeutsche.de/panorama/ku ... -1.4341797

Ich hoffe mal, dass das Gerichtsurteil in dieser Form nicht rechtskräftig wird. Ansonsten werden wir wohl weniger Weidevieh auf Bergtouren sehen - bzw. könnten auch Wege gesperrt werden, wenn sie über privates Almgelände laufen (um solche Klagen zu vermeiden).

Der Unfall ist zwar tragisch, meiner Meinung nach sollten aber nicht dieselben Maßstäbe angewendet werden wie in der Stadt.

Re: Schadensersatz für Kuh-Angriff (Pinnisalm)

Verfasst: 25. Feb 2019, 21:17
von hotzi
Ich fand's erst auch eigenartig, das Urteil.

Andererseits wenn dort bekanntermaßen eine hoher Durchgangsverkehr ist, und freies Betretungsrecht gilt:

Der Almwirt ist Fachmann. Die Leute die dort reinlaufen, wissen im Zweifel gar nichts. Sowas ist vorhersehbar für den Fachmann.

So gesehen finde ich das Urteil korrekt. So was kann man nicht einfach laufen lassen. Man könnte Bergwanderern untersagen, ein Gebiet zu betreten wo Mutterkühe oder Stiere sind, oder Bauern verpflichten, Wege einzuzäunen, wo Wanderer sind. Aber man kann es nicht laufen lassen, mit solchen Begleiterscheinungen.

Re: Schadensersatz für Kuh-Angriff (Pinnisalm)

Verfasst: 25. Feb 2019, 21:42
von Frank Steiner
Wir zaeunen ja auch nicht alle Strassen ein, obwohl bekanntermaßen Autos immer wieder Fussgaenger oder Radfahrer ueberfahren. Das Risiko ist da und jeder, der sich als Radler auf eine von Autos befahrene Strasse wagt, lebt gefaehrlicher als beim Durchqueren eines Weidegelaendes. Trotzdem fahren die Radler da alle lang.

Man kann nicht in ein Gebiet gehen, dass seit Jahrhunderten von Bauern benutzt wird und dann verlangen, dass die sich darauf einstellen muessen. Ich muss mich als Wanderer anpassen. Wenn die Touristen nicht in der Lage sind, sich ueber Gefahren in den Bergen zu informieren (und das kann man ja leider alle Nase lang in der Zeitung lesen), koennten die Gemeinden freiwillig oder auch durch Verordnung verpflichtend an Wanderwegen, die durch Weidegebiete fuehren, Informationsschilder aufstellen. Wo eindeutig auf die Gefahren und das richtige Verhalten (nicht zwischen Jungtiere und Mutter laufen etc.) hingewiesen wird. Insbesondere beim Mitfuehren von Hunden. Mit explizitem Hinweis, dass man im Zweifel aussen um das umzaeunte Gebiet herumgehen sollte. Schliesslich empfinden Kuehe einen Hund erstmals als ein Raubtier und eine Bedrohung, d.h. wer da mit seinem Hund durch die Kuhherde laeuft, bringt eine Menge Stress und Unruhe dort hinein.

Aber keinesfalls koennen jetzt die Bauern gezwungen werden, auf eigene Kosten ihre saemtlichen, teils riesigen Weidegebiete einzuzaeunen, nur damit die Touristen schoen gemuetlich und gefahrenfrei herumspazieren koennen. Ein Alm ist schliesslich auch ein Arbeitsplatz. Ich lauf ja auch nicht durch die Stahlkocherei und verklage dann den Hochofenbetreiber, wenn mir herumspritzendes Eisen ein Loch in die Haut brennt. In dem Fall wuerde man allerdings auch erwarten, das vor dem Hochofen ein Schild steht "Achtung, Lebensgefahr, Betreten nur auf eigenes Risiko".
Und das koennte eben auch auf solchen Schildern stehen an den Wanderwegen stehen. Sicherlich die preiswerteste Loesung und jeder Wanderer kann sich dann selbst ueberlegen, ob er das Risiko eingeht oder nicht. Zumindest kann dann keiner mehr sagen, er habe nichts davon gewusst, dass es gefaehrlich sein koennte.

Re: Schadensersatz für Kuh-Angriff (Pinnisalm)

Verfasst: 25. Feb 2019, 21:49
von Frank Steiner
Oh, jetzt lese ich gerade:
"Mehrfach habe der Landwirt auf Schildern auf die Mutterkuhhaltung und die damit verbundenen Gefahren "ingewiesen, berichtete das ORF Tirol.Dennoch: Der Anwalt der Familie beharrt darauf, dass der Landwirt die Tiere von den öffentlichen Wanderwegen hätte fernhalten müssen. " (Quelle rosenheim24.de).

Sollte das stimmen, waere das Urteil unverstaendlich. Das waer dann wirklich so, als ob ich die Stadt verklage, weil sie die gefaehrlichen Autos nicht von den oeffentlichen Radwegen ferngehalten hat. Aber jder Radweg, der einfach auf die Strasse gepinselt ist, wird juristisch akzeptiert, auch wenn ihn jeder als unsicher ansieht.

Re: Schadensersatz für Kuh-Angriff (Pinnisalm)

Verfasst: 26. Feb 2019, 10:08
von Lampi
Frank Steiner hat geschrieben:
25. Feb 2019, 21:49
"Mehrfach habe der Landwirt auf Schildern auf die Mutterkuhhaltung und die damit verbundenen Gefahren "ingewiesen, berichtete das ORF Tirol.Dennoch: Der Anwalt der Familie beharrt darauf, dass der Landwirt die Tiere von den öffentlichen Wanderwegen hätte fernhalten müssen. " Sollte das stimmen, waere das Urteil unverstaendlich.
Heißt das jetzt, selbst ein Hundeverbot im Almgelände wäre nicht ausreichend, weil selbst die, die dagegen verstoßen, vor den Folgen der eigenen Dummheit zu schützen sind? Arme Welt.

Re: Schadensersatz für Kuh-Angriff (Pinnisalm)

Verfasst: 26. Feb 2019, 10:14
von Lampi
Bild

Da fehlt jetzt noch der Mountainbiker, natürlich mit und ohne E-Antrieb getrennt.
Im Anfall von Effizienzwahn wird die Normal- Mountainbiker- bahn im Winter für Schifahrer freigemacht.
Und, um Himmels Willen, wir brauchen natürlich alles in beiden Richtungen.
Und wo ist die Selbstschussanlage für die Almhütte?

Re: Schadensersatz für Kuh-Angriff (Pinnisalm)

Verfasst: 27. Feb 2019, 05:08
von Schrofengeher
Der Unfall ist tragisch keine Frage. Im Grunde genommen sind Kühe von Natur aus keine agressiven Tiere. Schumpen bzw. Kälber sind eher neugierig. Natürlich gibt es Ausnahmen. Ob Warntafeln alleine die Lösung sind weis ich nicht. Die Alpwirtschaft ist eine wichtige Einnahmequelle für die Bauern und hat auch den Nebeneffekt der Landschaftspflege.
Ich selbst stand auch schon im Lechtal vor einer Herde Galloway Stiere zwar eingezäunt aber der Wanderweg führt genau durch. Habe dann weglos versucht die Herde zu umgehen was auch geklappt hat. Im Tal hat mir ein einheimischer Bauer erklärt die Tiere seien völlig harmlos. Jedoch gibt es auch Stellen an denen man nicht ausweichen kann und die Tiere stehen mitten auf dem Weg. Dann hilft nur sich langsam darauf zu bewegen ohne ruckartige Bewegungen und meistens gehen die Tiere dann auf die Seite. Erscheint mir die Situation als zu gefährlich hilft so bitter das ist umdrehen. Ich persönlich würde selbst wenn ich einen Hund hätte diesen nicht in die Berge mitnehmen. Das bedeutet nur Stress für beide Seiten.
Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen wobei ich auch die Bauern verstehen kann und ihre Arbeit sehr schätze. Nur mit kostenspieligen Auflagen allein lassen sich die Unfälle sicher nicht gänzlich vermeiden.

Re: Schadensersatz für Kuh-Angriff (Pinnisalm)

Verfasst: 27. Feb 2019, 10:12
von Lampi

Re: Schadensersatz für Kuh-Angriff (Pinnisalm)

Verfasst: 27. Feb 2019, 17:01
von johnny
"Es hat sich herausgestellt, dass bei 99 Prozent aller Unfälle zwischen Wanderern und Kühen die Wanderer einen Hund dabei hatten."

Mehr muss dazu eigentlich gar nicht gesagt werden. Lasst die Hunde zu Hause und das Problem ist zu 99% gelöst.

Der Hund bzw. der Touri mit (oder ohne) Hund ist der Eindringling, er hat sich nach den Gegebenheiten vor Ort zu richten, basta. Wenn der Konflikt nicht aufgelöst werden kann, wie es hier den Anschein hat, dann muss der Hund als Eindringling den Kürzeren ziehen.

Stattdessen werden die Leute, die mit viel Arbeit und Einsatz die Kulturlandschaft und den Erholungsraum "Alpen" für die Allgemeinheit erhalten, für das unangepasste Verhalten anderer bestraft und in den Ruin getrieben.

Mit "unangepasstes Verhalten" meine ich ganz grundsätzlich, dass man einen Hund dorthin mitführt, wo er eigentlich nichts zu suchen hat. Nämlich in ein Alpweidegelände. Und es ist aus meiner Sicht völlig unerheblich, ob der Weg an der Alpweide entlang zu einer viel besuchten Hütte führt oder nicht.

Wenn die Konsequenz aus solchen Urteilen ist, dass die ohnehin schon mühsame Alpwirtschaft völlig verunmöglicht wird, dann bin ich absolut für ein Verbot des Mitführens von Hunden in Alpweidegebiete.

Re: Schadensersatz für Kuh-Angriff (Pinnisalm)

Verfasst: 27. Feb 2019, 22:09
von Lampi