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von HansHornauer » 21. Nov 2020, 09:27
Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob ich das Thema richtig verstehe:
Wenn du ganz normal in die Berge gehst,
dabei ganz normal einen Unfall erleidest, wie er immer und jederzeit passieren könnte,
wenn du aber eine Versicherung hast, die für etwaige Bergungskosten aufkommt,
warum in drei Teufels Namen soll diese nicht greifen, nur weil "gerade Pandemie iss"?
Du bekommst ja auch keine Beitragsrückerstattung, nur weil die Versicherung sich ein "time-out" genehmigt.
Dein Telefonat mit dem DAV sagt auch wenig: daß dort die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand tut (oder an Verträgen aushandelt), ist nichts Besonderes.
Ein "Versicherung greift nicht" würde ich mir noch eingehen lassen, wenn du den Unfall tatsächlich coronabedingt erleidest, weil dich beispielsweise ein plötzlicher Schwächeanfall packt. Aber selbst dann glaube ich das nicht, weil dann ja auch Unfälle aus der Klasse "Leichtsinn, Fehleinschätzung, Selbstüberschätzung" eine ähnliche Ursache wären und zur Rückweisung der Ansprüche führen könnten. Tatsächlich habe ich so etwas aber noch nie gehört.
Natürlich könnte es vorkommen, daß ein Rettungseinsatz später kommt, länger dauert, daß deshalb die (gesundheitlichen) Folgen für dich gravierender sind als zu normalen Zeiten. Aber das hat nichts mit der Versicherung zu tun, außerdem ist es sehr theoretisch. Also ich habe von keinem entsprechenden Vorgang gehört. Natürlich habe ich Leute erlebt, die mit erhobenem Zeigefinger über die Berggeher, diese Egoisten, die Stadterer usw. schimpfen, die dich auch in normalen Zeiten lieber erdnussbeißend vor dem Fernseher sehen würden.
Nein, ich mache mir über einen etwaigen Versicherungsschutz keine Sorgen...
schöne Grüße,
Hans
Trotzdem bin ich bei meinem Umweg über die Berge viel weiter gekommen, als wenn ich den flachen Pfaden gefolgt wäre.
Es ist egal, welchen Berg man besteigt, oben wird man immer weiter sehen...
aus: Reinhard Karl, Erlebnis Berg, Zeit zum Atmen